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Kategorie: KI & Digitalisierung

KI im Mittelstand: Wo sie heute wirklich Zeit spart

KI im Mittelstand entlastet vor allem bei Textarbeit: beim Lesen, Sortieren, Zusammenfassen und Entwerfen. Der Beitrag ordnet Einsatzfelder nach Abteilungen, nennt die Voraussetzungen, beschreibt einen Pilot in vier Schritten und fasst zusammen, was die KI-Verordnung verlangt.

Veröffentlicht Lesezeit ca. 7 Min. Autor: Redaktion ProNet Systems

Statt mit einem großen Leuchtturmprojekt beginnen Sie besser bei kleinen Handgriffen, die mit KI schneller gehen: der erste Entwurf einer Antwort, das Protokoll einer Besprechung, die Kurzfassung eines langen E-Mail-Verlaufs. Damit das trägt, müssen Daten und Zugriffsrechte geordnet sein, der Datenschutz geklärt und eine Regel festgelegt, wer Ergebnisse prüft.

Realistische Einsatzfelder nach Abteilung

Künstliche Intelligenz im Büroalltag meint heute meist Werkzeuge auf Basis eines Large Language Model. Solche Sprachmodelle verarbeiten Freitext gut, rechnen aber unzuverlässig und kennen Interna Ihres Unternehmens nur aus den Unterlagen, die Sie ihnen geben. Daraus ergeben sich Aufgaben, bei denen sie helfen:

  • Vertrieb: Stichworte nach einem Kundentermin zu einem Besuchsbericht ordnen oder Fragen aus einer Ausschreibung anhand früherer Unterlagen vorbeantworten.
  • Kundenservice und Empfang: eingehende Nachrichten nach Anliegen vorsortieren und einen Antwortentwurf vorschlagen. Ein telefonischer Assistent kann außerhalb der Geschäftszeiten Anliegen aufnehmen und eine Rückrufnotiz anlegen.
  • Technik und Außendienst: aus Stichpunkten einen lesbaren Einsatzbericht formulieren oder in umfangreichen Handbüchern die passende Stelle finden.
  • Personal: Stellenanzeigen entwerfen und interne Regelungen verständlich zusammenfassen.
  • Verwaltung und Geschäftsführung: Besprechungen protokollieren, Aufgaben daraus ableiten und lange Berichte auf das Wesentliche kürzen. In Microsoft 365 kann das je nach Lizenz der eingebaute Assistent übernehmen; was vor dem Start zu klären ist, zeigt die Seite Microsoft 365 Copilot einführen.

Wenig Zeit spart KI dagegen, wo ein Fehler teuer wird und jedes Ergebnis ohnehin vollständig nachgeprüft werden muss, etwa bei Zahlen, Fristen oder Vertragsklauseln. Lässt sich eine Aufgabe als feste Regel beschreiben, ist eine Prozessautomatisierung ohne KI oft berechenbarer. Vorsicht gilt bei Entscheidungen über Menschen, etwa beim Vorsortieren von Bewerbungen; dazu mehr im Abschnitt zur KI-Verordnung.

Voraussetzungen: Daten, Rechte, Datenschutz

Daten: Ein Assistent, der auf Firmenunterlagen zugreift, gibt wieder, was er dort findet. Liegen in der Ablage fünf Fassungen derselben Angebotsvorlage oder veraltete Arbeitsanweisungen, zitiert er womöglich die falsche. Räumen Sie die Ordner, die ein Pilot nutzen soll, vorher auf.

Rechte: In Büroprogramme eingebundene Assistenten arbeiten mit den Berechtigungen der angemeldeten Person. Ein Ordner, der versehentlich für alle freigegeben ist, wird dadurch nicht unsicherer, aber viel leichter auffindbar. Prüfen Sie Freigaben auf Personal-, Gehalts- und Geschäftsführungsdaten, bevor ein Assistent sie durchsuchen kann.

Datenschutz: Die Datenschutzkonferenz rät in ihrer Orientierungshilfe „Künstliche Intelligenz und Datenschutz“ (externe Website) vom Mai 2024 zu betrieblichen statt privaten Konten und zu verbindlichen internen Regeln. Die Nutzung von Eingaben für das Training sollte, wo der Dienst das zulässt, abgeschaltet sein. Verarbeitet ein externer Anbieter personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag, braucht es in vielen Fällen einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach der DSGVO.

Holen Sie die Person, die sich bei Ihnen um den Datenschutz kümmert, früh dazu. Gibt es einen Betriebsrat, kann ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG bestehen, wenn das Werkzeug Verhalten oder Leistung der Beschäftigten erfassen kann. Das ist keine Rechtsberatung.

Pilotprojekt in vier Schritten

  1. Aufgabe auswählen: häufig, textlastig und mit überschaubarem Schaden, falls ein Entwurf danebenliegt. Halten Sie fest, wie lange die Aufgabe heute dauert.
  2. Rahmen setzen: Werkzeug mit Geschäftskonto, Liste der Daten, die nicht eingegeben werden, eine Prüfregel für Ergebnisse und eine kurze Information an alle Beteiligten.
  3. Erproben: Eine kleine Gruppe arbeitet einige Wochen mit dem Werkzeug und sammelt gelungene wie misslungene Beispiele.
  4. Auswerten: Zeitbedarf und Korrekturaufwand mit dem Ausgangswert vergleichen, dann übernehmen, nachschärfen oder einstellen.

Angenommen, eine Sprachschule mit zwölf Mitarbeitenden erhält täglich viele E-Mails von Teilnehmenden und Firmenkunden, darunter Kursanmeldungen, Bitten um Terminverschiebung und Fragen zu Teilnahmebescheinigungen. Im Pilot ordnet ein Assistent jede Nachricht einer Kategorie und Dringlichkeit zu und schlägt eine Antwort vor; abgeschickt wird erst nach Durchsicht. Weil dabei Namen, Kontaktdaten und Kursstände verarbeitet werden, klärt die Schule vorher Vertragsgrundlage und Speicherort des Dienstes. Strukturiert begleiten wir solche Vorhaben in der KI-Beratung für KMU.

KI-Kompetenz und EU-KI-Verordnung

Ob Textassistent im Büro oder Chatbot auf der Website: Sobald Ihr Unternehmen ein KI-System beruflich verwendet, ist es im Sinne der KI-Verordnung der EU (Verordnung (EU) 2024/1689) Betreiber. Für kleine und mittlere Unternehmen sind derzeit drei Punkte wichtig (Stand: Oktober 2026):

  • KI-Kompetenz: Seit dem 2. Februar 2025 verlangt Art. 4 von Anbietern und Betreibern, sich um die KI-Kompetenz ihres Personals zu kümmern. Der sogenannte KI-Omnibus (Verordnung (EU) 2026/1744), in Kraft seit dem 27. Juli 2026, hat den Artikel neu gefasst. Gefordert sind danach Maßnahmen, die den Aufbau dieser Kompetenz bei Beschäftigten und anderen in Ihrem Auftrag tätigen Personen unterstützen. Die Bundesnetzagentur stellt in ihren Hinweisen zur KI-Kompetenz (externe Website) klar, dass weder standardisierte Schulungen noch externe Bescheinigungen vorgeschrieben sind, und empfiehlt eine Dokumentation.
  • Transparenz: Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten nach Art. 50. Bei einem Chatbot oder Telefonassistenten müssen Menschen erfahren, dass ein KI-System antwortet, sofern das nicht offensichtlich ist. Diese Pflicht richtet sich an den Anbieter des Systems; achten Sie bei der Auswahl darauf, dass der Hinweis vorgesehen ist.
  • Hochrisiko-Systeme: Für Anwendungen etwa in der Personalauswahl gelten die zusätzlichen Pflichten nach dem Zeitplan der Bundesnetzagentur (externe Website) ab dem 2. Dezember 2027.

Praktisch heißt das: eine kurze Einweisung je Werkzeug, eine schriftliche KI-Richtlinie und eine Liste, wer wann zu welchem Werkzeug geschult wurde. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung.

Beispiel: KI-Assistent mit Ticketsystem verbunden

Wie ein Assistent über Fragen und Entwürfe hinaus mit Firmendaten arbeiten kann, zeigt ein Projekt aus unserem eigenen Haus. Ausgangspunkt ist die Programmierschnittstelle (API) unseres Ticketsystems. Für sie haben wir einen Server entwickelt, der das Model Context Protocol spricht – einen offenen Standard, über den KI-Anwendungen externe Werkzeuge und Datenquellen ansprechen. Statt nur aus seinem Trainingswissen zu antworten, kann der Assistent damit Vorgänge suchen, gebuchte Zeiten abfragen oder Gerätedaten nachschlagen.

Welche Daten der Assistent lesen oder verändern kann, legt ein Zugangsschlüssel fest, der zu einer bestimmten Rolle gehört. Ruft er mehrere solcher Werkzeuge selbstständig nacheinander auf, spricht man von einem KI-Agenten. Gerade dann empfiehlt es sich, mit Leserechten zu beginnen und Schreibrechte erst nach einer Testphase zu vergeben. Ein Grund: Tickets enthalten Text von außen, etwa aus Kundenmails, und darin können Anweisungen versteckt sein, die der Assistent fälschlich befolgt.

Der Code ist auf GitHub öffentlich einsehbar; die Lizenz für eine Weiternutzung steht noch aus. Stand und Voraussetzungen nennt die Projektkarte des MCP-Servers auf unserer Open-Source-Seite. Bei anderer Fachsoftware mit Programmierschnittstelle lässt sich der Ansatz ebenso nutzen; solche Anbindungen gehören zu unserem Bereich KI und Automatisierung.

Checkliste für den Einstieg

  • Zwei bis drei Aufgaben benannt, die heute spürbar Zeit kosten
  • Zugelassene Werkzeuge festgelegt, nur mit Geschäftskonten
  • Liste der Daten, die nicht in KI-Dienste gehören
  • Freigaben auf sensible Ordner geprüft
  • Datenschutz und gegebenenfalls Betriebsrat einbezogen
  • Prüfregel für Ergebnisse vor dem Versand
  • Einweisung der Nutzenden durchgeführt und dokumentiert
  • Ausgangswert gemessen, Termin für die Auswertung gesetzt

Fazit: KI im Mittelstand klein beginnen und sauber regeln

Spürbar Zeit spart KI dort, wo täglich Texte gelesen, sortiert und formuliert werden. Wählen Sie eine solche Aufgabe, räumen Sie die zugehörigen Daten und Freigaben auf und regeln Sie Konten, Datenschutz und Prüfung, bevor der Pilot startet. Messen Sie das Ergebnis gegen den Ausgangswert und dokumentieren Sie die Einweisungen. Damit legen Sie zugleich die Grundlage für die geforderte KI-Kompetenz.

Häufige Fragen

Brauchen wir für den Einstieg in KI neue Software?

Nein, nicht unbedingt: Prüfen Sie zuerst, welche KI-Funktionen Ihre vorhandenen Programme bereits mitbringen; das hängt von Lizenz und Einstellungen ab. Ein zusätzliches Werkzeug lohnt sich erst, wenn ein Pilot zeigt, dass es eine konkrete Aufgabe besser löst.

Wie verhindern wir, dass KI falsche Angaben in Kundenschreiben bringt?

Mit einer festen Prüfregel: Kein KI-Entwurf verlässt das Haus, ohne dass ein Mensch Zahlen, Termine und Zusagen kontrolliert hat. Hilfreich ist außerdem, den Assistenten mit Ihren eigenen Unterlagen arbeiten zu lassen und sich die Fundstelle nennen zu lassen. Allgemeinwissen eines Sprachmodells ist für firmenspezifische Angaben keine verlässliche Quelle.

Müssen wir E-Mails kennzeichnen, die mit KI-Unterstützung entstanden sind?

Nein, eine allgemeine Kennzeichnungspflicht für Geschäftskorrespondenz, die ein Mensch prüft und verantwortet, sieht Art. 50 der KI-Verordnung nicht vor. Offenlegen müssen Betreiber vor allem Deepfakes sowie KI-erzeugte Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren, sofern kein Mensch sie redaktionell prüft und verantwortet. Maschinenlesbare Markierungen KI-erzeugter Inhalte sind Aufgabe der Anbieter. Das ist keine Rechtsberatung.

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Autor

Redaktion ProNet Systems

IT-Systemhaus aus Arnsberg

Unter diesem Namen veröffentlicht die ProNet Systems GmbH ihre Ratgeber-Beiträge für kleine und mittlere Unternehmen, von IT-Betrieb und Sicherheit über Cloud und Telefonie bis zu KI. Das Unternehmen betreut die IT seiner Kunden seit 2008 und trägt die redaktionelle Verantwortung für die Beiträge.

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Transparenzhinweis: Dieser Beitrag ist mit Unterstützung von KI-Werkzeugen entstanden. Die redaktionelle Verantwortung für Inhalt und Aussagen liegt bei der ProNet Systems GmbH.

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