Bring Your Own Device, kurz BYOD, bedeutet: Mitarbeitende nutzen ihr eigenes Smartphone, Tablet oder Notebook auch für die Arbeit. Beim Gegenmodell stellt das Unternehmen das Gerät und legt fest, ob es privat mitbenutzt werden darf. Zwischen beiden Polen liegt das Firmengerät mit erlaubter Privatnutzung, das eigene Regeln braucht.
Hinter der Wahl steht eine Verantwortungsfrage. Nach Art. 24 DSGVO muss der Verantwortliche geeignete technische und organisatorische Maßnahmen treffen und nachweisen können, dass die Verarbeitung den Vorgaben entspricht. Für Kunden- und Personaldaten ist das Ihr Unternehmen – unabhängig davon, wem das Gerät gehört, auf dem die Daten liegen. Diese Einordnung ist keine Rechtsberatung.
Das BSI beschreibt im IT-Grundschutz (Baustein SYS.3.2.1 zu Smartphones und Tablets) die Risiken beider Modelle. Bei privaten Geräten nennt es unter anderem Lizenzfragen und die Gefahr, beim Löschen von Firmendaten auch private Inhalte zu treffen. Hinzu kommen Reparaturen, bei denen Fremde Firmendaten einsehen könnten, und ungeklärte Daten beim Austritt. Bei Firmengeräten mit Privatnutzung warnt es vor selbst installierten Apps, die etwa Adressbücher auslesen und weitergeben.
Technisch lässt sich beides abbilden. Über Mobile Device Management (MDM) mit Microsoft Intune werden Firmengeräte umfassend verwaltet, auf privaten Geräten schützt ein App-Schutz nur die Firmendaten. Welches Modell zu Ihren Arbeitsplätzen passt und wie es sich in Microsoft 365 für Unternehmen einfügt, erörtern wir gern in einer kostenlosen Beratung.