Laufzeit länger als die Updates
Endet die Versorgung mit Sicherheitsupdates vor dem Vertrag, arbeitet Ihr Team zuletzt mit Geräten, die nicht mehr geschützt sind. Ein vorzeitiger Tausch muss dann gesondert vereinbart werden.
Hardware & Software
Mit IT-Leasing kommen neue Notebooks, PCs und andere Hardware in Ihr Unternehmen, ohne dass Sie die Anschaffung auf einmal bezahlen. Wir stimmen Geräteklassen und Laufzeit mit Ihnen ab, richten die Geräte einsatzbereit ein und planen von Anfang an mit, wie Rückgabe und Datenlöschung am Laufzeitende ablaufen.
Überblick
IT-Leasing heißt: Ein Leasinggeber überlässt Ihnen Hardware für eine vereinbarte Laufzeit, Sie zahlen dafür regelmäßige Raten, und die Geräte bleiben rechtlich sein Eigentum. Am Laufzeitende geben Sie die Geräte zurück oder vereinbaren, je nach Vertrag, eine Verlängerung oder Übernahme.
Neben dem Leasing gibt es zwei verwandte Wege. Bei der Miete nutzen Sie Geräte ebenfalls gegen ein laufendes Entgelt; je nach Anbieter lassen sich dabei auch kurze Zeiträume vereinbaren. Beim Modell Device as a Service kommen zu den Geräten vereinbarte Leistungen hinzu, etwa Einrichtung, Austausch bei Defekt und Rücknahme, und alles läuft über einen gemeinsamen Vertrag.
Für Ihre IT ändert die Finanzierungsform wenig: Ein geleastes Notebook wird genauso eingerichtet, verwaltet und abgesichert wie ein gekauftes. Unterschiede zeigen sich an zwei Stellen. Die Laufzeit gibt den Takt für den nächsten Gerätewechsel vor, und vor der Rückgabe müssen die Datenträger nachweisbar gelöscht sein.
Ob Leasing, Miete oder Kauf besser zu Ihrem Unternehmen passt, hängt von Liquidität, Nutzungsdauer und Planung ab. Die Kriterien stellt unser Vergleich IT-Leasing vs. Kauf gegenüber; die steuerliche Behandlung klären Sie am besten mit Ihrer Steuerberatung. Auswahl, Lizenzen und Rollout im Zusammenhang zeigt unsere Seite zu Hardware und Software für KMU. Über Ihren konkreten Gerätebedarf sprechen wir in einer kostenlosen Erstberatung.
Unser Vorgehen
Am Anfang steht ein Blick auf Ihre vorhandenen Geräte: Wie alt sind sie, wann endet die Herstellergarantie, und welche Arbeitsplätze brauchen mehr Leistung als andere? Daraus schlagen wir wenige Geräteklassen vor, zum Beispiel für Büroarbeitsplätze, für rechenintensive Anwendungen wie CAD und für den Außendienst. So bleibt der Bestand übersichtlich, und Ersatz ist schneller gefunden.
Bei der Laufzeit empfehlen wir, sich an der realistischen Nutzungsdauer zu orientieren statt an der niedrigsten Rate. Ein Gerät sollte bis zum Vertragsende Sicherheitsupdates für Betriebssystem und Firmware bekommen und für Ihre Programme genügen. Auf Wunsch staffeln wir die Verträge, damit nicht alle Arbeitsplätze im selben Monat getauscht werden müssen.
Vor der Übergabe richten wir die Geräte ein: Betriebssystem, Programme, Verschlüsselung und die Anbindung an Ihre zentrale Geräteverwaltung per Mobile Device Management. Seriennummer, Nutzer und Laufzeitende halten wir fest, damit die Rückgabe später planbar ist. Steht sie an, übernehmen wir benötigte Daten auf die Nachfolgegeräte und löschen die alten Datenträger per zertifizierter Datenlöschung mit Löschnachweis.
Kurz gesagt
Die Laufzeit gibt den Takt vor – von der Einrichtung bis zur geordneten Rückgabe.
Typische Probleme
Endet die Versorgung mit Sicherheitsupdates vor dem Vertrag, arbeitet Ihr Team zuletzt mit Geräten, die nicht mehr geschützt sind. Ein vorzeitiger Tausch muss dann gesondert vereinbart werden.
Laufen sämtliche Geräte im selben Monat aus, steht die komplette Ausstattung auf einmal zum Wechsel an. Das bindet in dieser Zeit viel Arbeitskraft im Betrieb.
Wer hat welches Gerät mit welcher Seriennummer? Fehlt diese Übersicht, beginnt am Laufzeitende die Suche nach Notebooks im Homeoffice. Ein gepflegtes IT-Asset-Management hilft, das zu vermeiden.
Gehen Geräte mit Kundendaten, gespeicherten Kennwörtern oder lokalen Postfachdateien zurück, tragen Sie das Risiko. Ohne Löschnachweis lässt sich später nicht belegen, dass die Daten entfernt wurden.
Was als normale Abnutzung gilt, ob Netzteile dazugehören und in welchem Zustand die Geräte zurückgehen müssen, regelt der Vertrag. Wer das erst kurz vor der Rückgabe liest, riskiert Nachforderungen.
Was heute genügt, kann gegen Ende der Laufzeit bremsen. Nachrüsten ist bei geleasten Geräten nicht in jedem Vertrag erlaubt, deshalb lohnt der Blick nach vorn schon bei der Auswahl.
Lizenzen folgen eigenen Regeln und enden nicht mit dem Leasingvertrag. Welche Programme an ein Gerät oder an eine Person gebunden sind, klären wir zusammen mit den Softwarelizenzen für Firmen.
Einsatzszenarien
Wachstum
Neue Kolleginnen und Kollegen brauchen Geräte, das Investitionsbudget ist aber für andere Vorhaben verplant.
Miete
Für ein Vorhaben von einigen Monaten kommen zusätzliche Mitarbeitende hinzu, die nach Projektende wieder gehen.
Device as a Service
Sie möchten Arbeitsplätze in festen Abständen erneuern und die Leistungen rund um die Geräte gebündelt vereinbaren.
Ablauf
Wir sprechen über Zahl und Art der Arbeitsplätze, Ihre Programme und die gewünschte Finanzierungsform.
Vorhandene Geräte, ihr Alter und die Lizenzen werden erfasst, damit klar ist, was ersetzt wird und was bleibt.
Geräteklassen, Laufzeit und Leistungsumfang fassen wir im Anschluss an das Erstgespräch zu Ihrem individuellen Angebot zusammen.
Die Geräte kommen eingerichtet an die Arbeitsplätze; alte Geräte mustern wir auf Wunsch aus.
Rechtzeitig vor Ablauf planen wir mit Ihnen Rückgabe, Löschung und Nachfolgegeräte.
Anhand Ihres Bestands zeigen wir, wie sich Leasing oder Miete mit Ihrem Austauschrhythmus verbinden lässt.
FAQ
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an: +49 2933 922822-0 oder schreiben Sie an info@pronet-systems.de.
Welche Möglichkeiten Sie haben, legt der Leasingvertrag fest: Rückgabe, Verlängerung oder Übernahme. Bei einer Rückgabe verlassen die Geräte Ihr Haus erst, wenn ihre Datenträger gelöscht und dokumentiert sind. Wer ohne Unterbrechung weiterarbeiten möchte, bekommt die Nachfolgegeräte vorher eingerichtet.
Nein, nicht ohne Weiteres: Leasingverträge laufen über eine feste Grundlaufzeit, und eine vorzeitige Rückgabe ist nur möglich, wenn der Vertrag sie vorsieht. Sie kann dann mit Kosten verbunden sein. Scheidet jemand aus dem Team aus, kann das Notebook an eine neue Kollegin oder einen neuen Kollegen gehen. Wir setzen es dafür zurück und richten es für die neue Person ein.
Das regelt der jeweilige Vertrag. Beim Modell Device as a Service kann der Austausch defekter Geräte zur vereinbarten Leistung gehören, beim reinen Finanzierungsleasing muss das gesondert geklärt werden. Wir prüfen die Bedingungen vor dem Abschluss mit Ihnen; soweit der Vertrag Reparaturen durch Dritte zulässt, übernehmen wir sie über unsere Hardware-Reparatur.
Nein, technisch gibt es keinen Unterschied. Geleaste Notebooks und PCs bekommen dieselben Updates, dieselbe Geräteverwaltung und denselben Virenschutz wie Ihre übrigen Arbeitsplätze. Eingriffe in die Hardware, etwa ein Speicherausbau, sollten Sie vorher mit den Vertragsbedingungen abgleichen.
Nein, gekaufte und geleaste Geräte können nebeneinander im Einsatz sein. Sinnvoll ist ein schrittweiser Übergang: Geleaste Geräte kommen hinzu, sobald vorhandene ausgemustert werden. So geben Sie keine intakte Hardware vorzeitig ab.
Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Leasingvertrags: Sie bestimmen, wer für ein abhandengekommenes Gerät aufkommt und ob eine Versicherung verlangt wird. Diese Klausel sollten Sie vor der Unterschrift kennen. Für die Meldung an den Leasinggeber brauchen Sie Seriennummer und Vertragsdaten, die wir bei der Übergabe im Inventar festhalten. Wie sich verlorene Geräte sperren lassen, beschreibt unsere Seite zum Mobile Device Management.
Schreiben Sie uns kurz, für wie viele Arbeitsplätze Geräte gebraucht werden und wann der nächste Tausch ansteht. Wir rufen zurück und gehen die passenden Wege mit Ihnen durch.