Bei der zertifizierten Datenlöschung wird ein ganzer Datenträger mit einem dafür ausgelegten Verfahren gelöscht, und ein Löschnachweis dokumentiert, welches Gerät so behandelt wurde. Lässt sich ein Datenträger nicht mehr löschen, etwa weil er defekt ist, bleibt die physische Vernichtung.
Warum der Aufwand? Wenn Sie eine Datei löschen oder ein Laufwerk formatieren, entfernt das Betriebssystem in der Regel nur die Verweise auf die Daten. Die Inhalte selbst bleiben stehen und lassen sich mit passenden Werkzeugen rekonstruieren. Das BSI weist zusätzlich auf Auslagerungs- und Ruhezustandsdateien hin, in denen Kennwörter oder Schlüssel stecken können (IT-Grundschutz-Baustein CON.6).
Dazu kommt die Nachweisseite. Die DSGVO verlangt von Unternehmen, die Einhaltung der Datenschutzgrundsätze belegen zu können (Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO, Stand: Oktober 2026). Ein Löschnachweis ist dafür ein naheliegender Baustein. Diese Einordnung ist keine Rechtsberatung; welche Unterlagen Sie aufbewahren, legen Sie am besten gemeinsam mit Ihrer Ansprechperson für Datenschutz fest.
Die Löschung gehört zum Lebenszyklus Ihrer Geräte, den unsere Seite zu Hardware und Software für KMU im Ganzen beschreibt. Ein Anlass kann ein IT-Rollout sein, bei dem neue Arbeitsplätze die alten ersetzen. Solange Geräte im Einsatz sind, schützt eine Festplattenverschlüsselung die Daten bei Verlust oder Diebstahl. Welche Ihrer Altgeräte gelöscht und welche vernichtet werden sollten, ist eine Frage für die kostenlose Erstberatung.