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Glossar

Was ist ein KI-Agent?

Ein KI-Agent ist ein KI-System, das eine Aufgabe nicht nur beantwortet, sondern sie in mehreren Schritten selbst abarbeitet. Er entscheidet, welches Werkzeug er als Nächstes aufruft, etwa einen Kalender, eine Datenbank oder ein Ticketsystem, und wertet das Ergebnis aus, bevor er weitermacht.

KI-Agent einfach erklärt

Ein gewöhnlicher KI-Assistent reagiert auf eine Frage mit einer Antwort. Was danach passiert, liegt bei Ihnen. Ein KI-Agent bekommt dagegen ein Ziel, zum Beispiel „Beantworte diese Anfrage und reserviere die genannten Geräte vorläufig“. Den Weg dorthin plant er selbst.

Dazu läuft im Hintergrund eine Schleife: Der Agent zerlegt das Ziel in Teilschritte, ruft ein passendes Werkzeug auf, liest das Ergebnis und entscheidet über den nächsten Schritt. Das wiederholt sich, bis die Aufgabe erledigt ist oder er nicht weiterkommt. Planung und Formulierung übernimmt in der Regel ein Large Language Model. Die Werkzeuge erreicht er über Programmierschnittstellen (API) oder über das Model Context Protocol, das solche Anbindungen vereinheitlicht.

Wichtig ist der Unterschied zur Workflow-Automatisierung. Ein Workflow folgt einer Reihenfolge, die Menschen vorher festgelegt haben: Formular eingegangen, Aufgabe anlegen, Teamleitung informieren. Ein Agent wählt die Reihenfolge erst während der Arbeit. Das macht ihn flexibler, wenn Anfragen frei formuliert und jedes Mal etwas anders sind. Es macht ihn aber auch weniger vorhersehbar.

Die Bausteine eines KI-Agenten

Damit ein Agent im Betrieb arbeiten kann, kommen mehrere Teile zusammen:

  • Sprachmodell: versteht die Aufgabe, plant Schritte und formuliert Ergebnisse.
  • Auftrag: Anweisungen, was der Agent tun soll, in welchem Ton er schreibt und wann er an einen Menschen übergibt.
  • Werkzeuge: klar beschriebene Funktionen, etwa „Verfügbarkeit abfragen“ oder „Entwurf speichern“. Was nicht als Werkzeug angebunden ist, kann der Agent nicht tun.
  • Arbeitsgedächtnis: Zwischenergebnisse der laufenden Aufgabe, damit er weiß, was schon erledigt ist.
  • Leitplanken: Rechte, Freigabeschritte und ein Protokoll der Aktionen.

Mietanfragen beim Technikverleih

Angenommen, ein Verleih für Veranstaltungstechnik mit 18 Beschäftigten erhält in der Hochsaison Dutzende Anfragen per E-Mail. Ein Agent soll das Team entlasten. Er liest eine Anfrage für eine Firmenfeier, erkennt Datum, Ort und gewünschte Geräte und fragt im Mietkalender ab, was frei ist. Fehlen zwei Lautsprecher, schlägt er gleichwertige Modelle vor. Anschließend legt er eine vorläufige Reservierung mit Ablaufdatum an und speichert einen Antwortentwurf.

Abschicken darf er nichts. Eine Mitarbeiterin sieht morgens die Entwürfe durch, passt sie bei Bedarf an und gibt sie frei. Bestehende Buchungen ändern oder stornieren kann der Agent gar nicht, weil sein Konto diese Funktion nicht hat. Ist eine Anfrage unklar, etwa wenn ein Aufbau auf einer Bühne im Freien gewünscht wird, legt er sie mit einer kurzen Notiz in die Liste für das Team. Im Protokoll lässt sich nachlesen, welche Schritte er unternommen hat.

Leitplanken für den Einsatz

Je mehr ein Agent selbst darf, desto mehr hängt von der Absicherung ab. Klären Sie deshalb fünf Punkte, bevor der Agent loslegt:

  1. Eigenes Konto mit knappen Rechten: Der Agent bekommt nur die Funktionen, die seine Aufgabe verlangt. Lesen kommt vor Schreiben, Löschen meist gar nicht.
  2. Freigabe bei folgenreichen Aktionen: Was nach außen geht oder sich schwer zurücknehmen lässt, etwa eine Nachricht an Kunden, eine Bestellung oder eine geänderte Kundenadresse, bestätigt ein Mensch.
  3. Protokoll: Aktionen des Agenten werden aufgezeichnet, damit sich Fehler finden und Ursachen klären lassen.
  4. Vorsicht bei fremden Inhalten: Agenten lesen E-Mails, Dokumente und Webseiten. Laut BSI lassen sich Sprachmodelle über darin versteckte Anweisungen beeinflussen, und eine Gegenmaßnahme, die das Problem vollständig beseitigt, gibt es bisher nicht. Umso wichtiger ist, dass der Agent mit solchen Inhalten wenig anrichten kann.
  5. Keine Entscheidungen über Menschen: Art. 22 Abs. 1 der DSGVO schützt Personen vor ausschließlich automatisierten Entscheidungen, die ihnen gegenüber rechtliche Wirkung haben oder sie ähnlich erheblich beeinträchtigen. Ausnahmen sind eng begrenzt. Die Datenschutzkonferenz nennt als Verstoß eine KI, die Bewerbungen auswertet und selbstständig zu Gesprächen einlädt. Das ist keine Rechtsberatung.

Auch sonst gilt der Datenschutz für alles, was ein Agent über Personen liest oder schreibt. Welche Daten er sehen muss, sollte deshalb vorab feststehen.

Wie ProNet unterstützt

Bevor ein Agent ins Gespräch kommt, prüfen wir in der Prozessautomatisierung, ob ein fester Workflow die Aufgabe schon löst. Kommt ein Agent in Frage, empfehlen wir den Start mit Lesezugriff und Freigabeschritten; die Rechte wachsen erst, wenn sich das Verhalten im Alltag bewährt hat. Wie sich Fachprogramme über Schnittstellen so anbinden lassen, dass ein Agent nur die nötigen Funktionen erreicht, beschreibt die Seite API-Integration.

Welcher Ablauf in Ihrem Betrieb eignet sich für einen KI-Agenten?

Gemeinsam klären wir, ob ein Agent, ein fester Workflow oder eine Kombination aus beidem besser passt, und wo Freigaben nötig sind.

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