KI-Verordnung einfach erklärt
Die Verordnung regelt, unter welchen Bedingungen Systeme der künstlichen Intelligenz in der EU entwickelt, verkauft und genutzt werden dürfen. Sie ist seit August 2024 in Kraft und wirkt als EU-Verordnung direkt, ohne dass der Bundestag sie erst in deutsches Recht übertragen müsste. Ihre Pflichten greifen seither in Etappen. In Deutschland informiert die Bundesnetzagentur Unternehmen über ihren KI-Service-Desk und bereitet Aufgaben der Marktüberwachung vor (Stand: Oktober 2026).
Die Grundidee: Nicht die Technik selbst wird geregelt, sondern ihr Zweck. Dasselbe Sprachmodell kann harmlos Texte zusammenfassen oder über Bewerbungen mitentscheiden. Welche Regeln greifen, hängt davon ab, wofür ein System eingesetzt wird und welche Rolle ein Unternehmen dabei hat. Die rein private Nutzung fällt nicht unter die Verordnung.
Für den Alltag kommt es auf diese Rolle an. Wer ein KI-System selbst entwickelt oder entwickeln lässt und es unter eigenem Namen oder eigener Marke vertreibt, ist nach der Verordnung Anbieter. Wer ein fremdes System beruflich und in eigener Verantwortung nutzt, ist Betreiber – etwa ein Handwerksbetrieb mit einem Schreibassistenten. Die meisten Pflichten treffen Anbieter, einige aber auch Betreiber.
Vier Stufen nach dem Risiko des Einsatzes
Die Verordnung ordnet KI-Anwendungen nach dem möglichen Schaden für Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte ein. Die Beispiele orientieren sich an den Informationen der Bundesnetzagentur:
| Stufe | Beispiele | Folge |
|---|---|---|
| Unannehmbares Risiko | Bewertung von Menschen nach ihrem Sozialverhalten; Ableitung von Emotionen am Arbeitsplatz, außer aus medizinischen oder Sicherheitsgründen | verboten seit dem 2. Februar 2025; weitere Verbote gelten ab dem 2. Dezember 2026 |
| Hohes Risiko | KI in regulierten Produkten wie Medizinprodukten; Einsatz in sensiblen Bereichen wie Personalauswahl und -management, Bildung oder Kreditvergabe | strenge Anforderungen an Anbieter, zusätzliche Pflichten für Betreiber |
| Begrenztes Risiko | Chatbot im Kundenservice, Generatoren für Texte, Bilder oder Audio | Transparenzpflichten seit dem 2. August 2026 |
| Minimales Risiko | Spamfilter für E-Mails | keine besonderen Pflichten |
Für die Basismodelle hinter vielen Anwendungen, die sogenannten Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck, gelten seit dem 2. August 2025 eigene Vorgaben. Adressat sind die Anbieter dieser Modelle, nicht die Betriebe, die darauf aufbauende Werkzeuge nutzen.
Was Betriebe beim Einsatz von KI beachten
KI-Kompetenz: Anbieter und Betreiber müssen seit dem 2. Februar 2025 die KI-Kompetenz der Personen fördern, die in ihrem Auftrag mit KI-Systemen arbeiten (Art. 4 in der 2026 geänderten Fassung). Wie das geschieht, lässt die Verordnung offen. Ein bestimmtes Kenntnisniveau schreibt sie nicht vor, eine Bescheinigung von außen ebenso wenig. Die Bundesnetzagentur empfiehlt, Art und Umfang der Maßnahmen sowie die Teilnehmenden zu dokumentieren.
Transparenz: Menschen, die sich mit einem KI-System unterhalten, sollen das erfahren, es sei denn, es ist aus den Umständen klar (Art. 50). Dafür muss der Anbieter sorgen; beim Kauf lohnt deshalb die Frage, ob ein solcher Hinweis eingebaut ist. Betreiber haben eigene Pflichten: Wer zum Beispiel mit KI erzeugte oder veränderte, realistisch wirkende Fotos, Videos oder Stimmaufnahmen veröffentlicht, muss das kenntlich machen.
Hochrisiko-Systeme: Die Pflichten für sensible Einsatzbereiche gelten ab dem 2. Dezember 2027, für KI in regulierten Produkten ab dem 2. August 2028. Beide Termine hat eine Änderungsverordnung verschoben, die seit dem 27. Juli 2026 in Kraft ist (Verordnung (EU) 2026/1744). Betreiber solcher Systeme müssen sie dann unter anderem gemäß der Betriebsanleitung des Anbieters verwenden und die Aufsicht Personen übertragen, die dafür ausreichend qualifiziert sind (Art. 26).
Neben der KI-Verordnung gilt weiterhin die DSGVO, sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden. Läuft ein KI-Dienst auf Servern des Anbieters, kann außerdem ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nötig sein.
Ein Malerbetrieb sortiert seine KI-Werkzeuge
Angenommen, ein Malerbetrieb mit 30 Beschäftigten lässt im Büro Antworten auf Kundenanfragen per E-Mail von einem Assistenten vorformulieren. Nun soll ein Telefonassistent Anfragen für Besichtigungstermine entgegennehmen. Der Anbieter bietet dazu eine Zusatzfunktion an, die aus den Gesprächen die Stimmung der Büromitarbeitenden ableiten soll.
Der Inhaber geht die drei Punkte der Reihe nach durch. Beim Schreibassistenten zählt vor allem die KI-Kompetenz: Das Büroteam soll seine Grenzen kennen und jede Antwort vor dem Versand prüfen. Der Telefonassistent stellt sich zu Beginn als KI-System vor, damit Anrufende Bescheid wissen. Die Stimmungsanalyse lehnt der Betrieb ab, weil sie unter das Verbot fallen kann, am Arbeitsplatz Emotionen abzuleiten. Zum Schluss erhält das Team eine kurze Einweisung, und die Teilnahme wird festgehalten.
Warum die Verordnung kleine Betriebe betrifft
KI steckt inzwischen in vielen alltäglichen Programmen, teils ohne dass jemand sie gezielt eingeführt hat. Ein Überblick, welche Werkzeuge mit KI-Funktionen im Einsatz sind und wofür, ist deshalb der erste Schritt. Daraus ergibt sich, welche Pflichten überhaupt infrage kommen. Für eine erste Einordnung stellt die Bundesnetzagentur den KI-Compliance-Kompass bereit, ein Online-Werkzeug, das Orientierung gibt, aber keine verbindliche Bewertung ist.
Stand der Erklärung: Oktober 2026. Fristen und Auslegung können sich durch weitere Änderungen und Leitlinien verschieben. Diese Übersicht ist keine Rechtsberatung; die Einstufung eines konkreten Systems sollten Sie im Zweifel rechtlich prüfen lassen.
Wie ProNet unterstützt
In unserer KI-Beratung nehmen wir mit Ihnen auf, wo KI in Ihren Abläufen schon steckt oder helfen kann. Wir klären Fragen des Datenschutzes und besprechen, wie Ihr Team die nötige KI-Kompetenz aufbaut. Auf Wunsch bereiten wir dazu Einweisungen vor, passend zu den eingesetzten Werkzeugen; die rechtliche Einstufung einzelner Systeme ersetzt das nicht. Weitere Themen wie Automatisierung und Assistenzsysteme finden Sie im Bereich KI und Automatisierung für KMU. Wo KI im Mittelstand heute Arbeit abnimmt, beschreibt unser Beitrag KI im Mittelstand.