Rufnummernportierung einfach erklärt
Eine Telefonnummer ist einem Anbieter zugeordnet, der Anrufe auf diese Nummer annimmt und weiterleitet. Bei einer Portierung übernimmt ein anderer Anbieter diese Aufgabe. Im Hintergrund vermerken die beteiligten Netze, wer für die Nummer jetzt zuständig ist, und stellen Anrufe künftig dorthin durch. Für Anrufende bleibt alles beim Alten: Sie wählen dieselbe Nummer, und Briefpapier, Website und Fahrzeugbeschriftung müssen nicht geändert werden.
Rechtlich steht die Mitnahme in § 59 des Telekommunikationsgesetzes. Anbieter von Telefondiensten müssen danach ermöglichen, dass Kundinnen und Kunden ihre Nummer auf Antrag behalten (Stand: Oktober 2026). Die Angaben auf dieser Seite geben das Gesetz vereinfacht wieder und sind keine Rechtsberatung.
Eine Rufumleitung ist etwas anderes: Dabei bleibt der alte Vertrag bestehen, und die Anrufe werden nur an ein anderes Ziel weitergereicht. Das hilft für eine Übergangszeit, bedeutet aber, dass zwei Verträge nebeneinander laufen.
Was sich mitnehmen lässt und was nicht
Mitnehmen lassen sich einzelne Nummern ebenso wie ein Rufnummernblock aus Stammnummer und Durchwahlbereich, wie ihn Telefonanlagen mit Durchwahlen nutzen. Das Gesetz setzt der Mitnahme drei Grenzen:
- Ortsnetz: Festnetznummern mit Ortsvorwahl gelten als geografisch gebunden und lassen sich nur an einem bestimmten Standort portieren. Wer mit dem Betrieb in ein anderes Ortsnetz zieht, muss sich daher meist auf neue Nummern einstellen.
- Festnetz und Mobilfunk: Eine Festnetznummer wandert nicht in einen Mobilfunkvertrag und umgekehrt.
- Nummern ohne Ortsbezug: Nummern, die an keinen Ort gebunden sind, etwa bestimmte Servicenummern, können an jedem Standort weiterlaufen.
Für Mobilfunknummern gilt eine Besonderheit: Sie lassen sich laut Gesetz jederzeit mitnehmen, der laufende Vertrag mit dem bisherigen Anbieter bleibt davon allerdings unberührt.
Wer den Wechsel anstößt
Den Wechsel leitet laut Gesetz der neue Anbieter. Sie erteilen ihm den Portierungsauftrag, und er klärt die Übergabe mit dem bisherigen Anbieter. Die Bundesnetzagentur empfiehlt, ihn möglichst auch mit der Kündigung des alten Vertrags zu beauftragen, damit sich beide Anbieter frühzeitig abstimmen können. Wichtig ist, dass die Angaben bei beiden Anbietern übereinstimmen, also der Name, auf den der Anschluss läuft, die Anschrift und die zu portierenden Nummern. Weichen sie ab, etwa nach einer Umfirmierung oder einem Umzug, kann sich der Wechsel verzögern.
Ein direktes Entgelt für die Mitnahme darf Ihnen kein Anbieter in Rechnung stellen. Haben Sie den alten Vertrag gekündigt, bleibt Ihnen nach dessen Ende noch ein Monat, um die Mitnahme zu beantragen. Das Gesetz verlangt außerdem, dass die Nummer an dem mit Ihnen vereinbarten Tag umgeschaltet wird, spätestens im Lauf des folgenden Arbeitstages. Den vollständigen Ablauf vom ersten Inventar bis zum Testanruf beschreibt unser Ratgeber Telefonanlage wechseln.
Rufnummernportierung zur Cloud- oder IP-Telefonanlage
Oft heißt es, die Nummern würden „auf die neue Anlage portiert“. Genau genommen ziehen sie zu dem Anbieter, über den die Anlage telefoniert. Bei einer Cloud-Telefonanlage ist das in der Regel der Betreiber des Dienstes selbst. Eine Anlage im eigenen Haus ist über einen SIP-Trunk ans Telefonnetz angebunden, und die Nummern wechseln zum Anbieter dieses Trunks. Bleibt der Anbieter derselbe und wird nur die Anlage getauscht, ist keine Portierung nötig.
Weil die Gespräche danach als VoIP über die Datenleitung laufen, gehört zur Vorbereitung auch ein Blick auf das Netz. Lassen Sie nach dem Umzug der Nummern außerdem prüfen, welche Anschrift der neue Anbieter für Notrufe hinterlegt hat.
Die Faxnummer auf dem Altvertrag
Ein denkbarer Fall: Eine Tierarztpraxis mit vier Behandlungsräumen stellt auf eine Cloud-Telefonanlage um. Der Rufnummernblock mit Zentrale und Durchwahlen ist schnell erfasst. Beim Durchsehen der Rechnungen fällt eine zweite, ältere Vertragsnummer auf. Darüber läuft die Faxnummer, über die Labore Befunde schicken, und der Vertrag steht noch auf den Namen des früheren Praxisinhabers.
Der Block zieht am vereinbarten Tag um. Für die Faxnummer lässt die Praxis den Altvertrag zunächst auf die aktuelle Inhaberin umschreiben, damit die Daten übereinstimmen, und portiert sie danach in einem zweiten Schritt. Die Mobilnummer für Hausbesuche bleibt, wo sie ist, weil sie sich nicht in den Festnetzblock verschieben lässt. Je nach Anlage lässt sie sich aber als externes Ziel in eine Rufgruppe aufnehmen.
Wie ProNet unterstützt
Wir erfassen mit Ihnen alle Nummern und Verträge, gleichen die Angaben ab und bereiten die Unterlagen für den Portierungsauftrag vor. Den Wunschtermin planen wir so, dass die neue Anlage vorher eingerichtet und getestet ist. Die Portierung selbst führen die beteiligten Anbieter aus, denn wir vermitteln Anschlüsse und sind kein Netzbetreiber. Wie wir einen Dienst aus dem Rechenzentrum aufsetzen, zeigt die Seite zur Cloud-Telefonanlage für Unternehmen. Bei der Frage, welche Bauart zu Ihrem Betrieb passt, hilft unsere Übersicht Telefonanlage für Unternehmen.